Die AfD hat nach scharfer Kritik bei ihrem Bundesparteitag doch Journalisten zugelassen, ohne ihre politischen Präferenzen zu speichern. Die Frage bleibt aber, ob es das Grundgesetz einer politischen Partei erlaubt, die Akkreditierung von Journalisten von deren Bereitschaft abhängig zu machen, die Speicherung sensibler persönlicher Daten zu erlauben. Die Frage ist klar zu verneinen